Wann brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Wenn Sie beispielsweise Geschäftsführer eines Unternehmens sind und gesetzlich verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Sollten Sie unsicher sein, ob diese Verpflichtung für Ihr Unternehmen gilt, können Sie uns gerne per Mail kontaktieren.
Wir prüfen kostenfrei, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen.
Dienstleistungsangebot
Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Datenschutzanforderungen

Externer Datenschutzbeauftragter
Wir übernehmen für Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten (siehe Artikel 37 DSGVO). Sie wissen nicht, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen? Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Prüfung.

Datenschutz-Beratung
Benötigen Sie Beratung zum Thema Datenschutz, ohne einen Datenschutzbeauftragten benennen zu müssen? Wir stehen Ihnen gerne mit umfassendem Rat zur Seite, auch wenn Sie bereits einen Datenschutzbeauftragten haben.

Interne Meldestelle
Wir bieten Ihnen für Ihr Unternehmen die geforderte Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz an. Dabei stellen wir Ihnen unsere Meldestelle inklusive Bearbeitung der Anfragen zur Verfügung. Bereits ab 50 Beschäftigte benötigen Sie eine Meldestelle.
Kompetente Datenschutzberatung
R&H Datenschutz GbR steht ihren Kunden als kompetenter Ansprechpartner im Bereich Datenschutz zur Verfügung. Die Gesellschafter Peter Rosenbusch und Daniel Huttner bieten persönliche Beratung an und greifen bei Bedarf auf ein bewährtes Netzwerk zurück, um sowohl einzelne als auch komplexe Aufträge optimal zu erfüllen.
Dank ihrer unterschiedlichen Ausbildungen ergänzen sich Herr Rosenbusch und Herr Huttner ideal, um für Unternehmen einen umfassenden und ganzheitlichen Beratungsansatz sicherzustellen.

Peter Rosenbusch
Herr Rosenbusch hat mehr als zehn Jahre Erfahrung als selbstständiger Berater im IT-Bereich, speziell in IT-Infrastruktur und IT-Applikationsmanagement. Durch seine Beratertätigkeit in verschiedenen Branchen verfügt er über ein umfassendes IT-Know-how, das ihm ermöglicht, technische Verarbeitungsvorgänge fundiert zu bewerten und geeignete IT-Schutzmaßnahmen zu implementieren. Bei R&H Datenschutz liegt sein Fokus auf der Beratung zu IT-nahen Datenschutzprozessen.Hintergrund: Zertifizierung als Datenschutzbeauftragter bei der DEKRA, Ausbildung als IT-Systemelektroniker und Maschinenbaumechaniker
Daniel Huttner
Herr Huttner ist seit Einführung der DSGVO im Datenschutz tätig. Er hat Berufserfahrung in der Energiewirtschaft, Automobilbranche sowie in diversen weiteren Branchen als selbstständiger Berater im Datenschutz. Seine Expertise liegt vor allem in der Beratung von Personal- und Verwaltungsprozessen im Datenschutz. Bei R&H Datenschutz fokussiert er sich auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen in diesen Bereichen.Hintergrund: Zertifizierung als Datenschutzauditor und Datenschutzbeauftragter bei der TÜV SÜD Akademie, Abschluss Wirtschaftsrecht (LL.B.) und Wirtschaftsinformatik (M.Sc.)
Kontakt
Wenn Sie eine Frage zum Datenschutz oder zu unseren Dienstleistungen haben, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail!
Wissenswertes
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Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB)
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DSGVO Geldbußen
Wie werden Bußgelder eigentlich berechnet? Der Umgang mit Datenschutzverletzungen und die
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Das Herzstück: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
Artikel 30 DSGVO schreibt Unternehmen vor, dass ein sogenanntes Verzeichnis